Lebensversicherungen: Geld zurück mit erfolgreichem Widerspruch

Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen auch heute noch widerrufen werden. Wer erfolgreich widerspricht, bekommt die eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurück. Von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, was vor einem Widerspruch zu beachten ist.

Abschluss nach dem Policenmodell

Nach dem Policenmodell kam ein Lebensversicherungsvertrag auch dann zustande, wenn das Versicherungsunternehmen dem Kunden die Verbraucherinformationen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht schon bei der Antragstellung übergab sondern erst zusammen mit der ausgestellten Police übersandte. Der Lebensversicherungsvertrag galt als wirksam abgeschlossen, wenn der Versicherungskunde nicht innerhalb von 30 Tagen widersprach. Das Policenmodell wurde zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 praktiziert.

Die IVA Internationale Verbraucher Anstalt ist Ihr Partner, um möglichst viel von Ihren einbezahlten Geldern zurück zu bekommen. Die Anwälte überprüfen Ihre Unterlagen und widerrufen für Sie rückwirkend die Verträge so dass auch Sie zu Ihrem Mehrwert kommen.

 

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