Die Ehe ist verfassungsrechtlich geschützt und wird steuerlich durch das Ehegattensplitting gefördert. Jedoch steht die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 im Koalitionsvertrag und auf der Agenda der Ampel. Wann dieses Ziel umgesetzt wird, ist noch unbekannt. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt...