Bei einem massiven Eingriff in die im Grundgesetz der Republik Korea garantierte Religionsfreiheit haben Gyeonggi-do (Provinz in der Hauptstadtregion Seoul) und die „Gyeonggi Tourism Corporation“ ein verfassungswidriges und rechtswidriges Verhalten an den Tag gelegt, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann....