Correctiv steht erneut im Zentrum einer Debatte, die weit über eine einzelne Recherche hinausgeht. Nach der juristischen Niederlage vor dem Landgericht Berlin II fließen nach Medienangaben weiterhin öffentliche Fördermittel an das gemeinnützige Recherchezentrum. Der Fall berührt damit zwei empfindliche Fragen zugleich: Wie unabhängig kann politisch wirkmächtiger Journalismus wirken, wenn staatliche Gelder im Umfeld stehen? Und wo endet legitime Projektförderung, wenn ein Medium selbst Teil politischer Großkonflikte wird?1Correctiv: Rechtliche Auseinandersetzungen um „Geheimplan gegen Deutschland“
Correctiv ordnet die juristischen Auseinandersetzungen selbst ein, betont nicht rechtskräftige Verfahren und verweist auf unterschiedliche gerichtliche Bewertungen der Potsdam-Recherche.
Ein Recherchetext mit politischer Sprengkraft
Ausgangspunkt ist die Correctiv-Veröffentlichung über das sogenannte Potsdamer Treffen vom November 2023. Unter den Teilnehmern befanden sich Personen aus rechten und rechtsextremen Milieus sowie einzelne AfD-Politiker. Der österreichische Aktivist Martin Sellner soll dort über sein Konzept der „Remigration“ gesprochen haben. Correctiv machte daraus im Januar 2024 eine Recherche unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. Die Veröffentlichung löste bundesweite Demonstrationen aus, verschärfte die Debatte über die AfD und wurde zu einem der politisch folgenreichsten Medienereignisse des Jahres.
Genau deshalb ist die juristische Aufarbeitung so heikel. Sie betrifft nicht nur eine Formulierung in einem Artikel, sondern die Frage, ob aus dokumentierten Aussagen und politischen Konzepten zulässige journalistische Wertungen oder unzulässige Tatsachenbehauptungen abgeleitet wurden. In Hamburg fiel die Bewertung zugunsten von Correctiv aus. In Berlin kam das Landgericht II dagegen in einem Verfahren der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy zu einer anderen Einschätzung.
Berliner Gericht untersagt zentrale Aussagen
Das Landgericht Berlin II untersagte Correctiv Äußerungen im Zusammenhang mit dem Potsdamer Treffen. Im Kern geht es um die Aussage, dort sei ein „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ besprochen worden. Nach der Berliner Entscheidung durfte diese Formulierung in der konkreten Fassung nicht weiterverbreitet werden. Wichtig bleibt: Die Entscheidung ist nach Correctiv-Angaben nicht rechtskräftig, Berufungsverfahren laufen.2Landgericht Berlin II: Pressemitteilung zur Correctiv-Entscheidung
Die Berliner Justiz meldet, welche Äußerungen das Landgericht Berlin II im Zusammenhang mit dem Potsdamer Treffen untersagt hat.
Presserechtlich ist diese Differenz entscheidend. Ein nicht rechtskräftiges Unterlassungsurteil ist kein abschließender Nachweis für eine insgesamt fehlerhafte Recherche. Es ist aber auch keine bloße Nebensache. Wenn ein Gericht eine zentrale Formulierung als unzulässig bewertet, entsteht ein Glaubwürdigkeitsproblem, gerade weil der Text politisch enorme Wirkung entfaltet hat.
Fördergelder laufen offenbar weiter
Brisant wird der Fall durch die Fördermittel. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung erhielt Correctiv bereits 2024 Geld aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für ein Projekt zur Fake-News-Erkennung auf TikTok. Für 2025 und 2026 seien weitere sechsstellige Beträge für das Projekt „Brandherd Desinformation“ bewilligt worden. Dieses Projekt soll in Kooperation mit der Deutschen Jugendfeuerwehr Kinder und Jugendliche über Desinformation in sozialen Medien aufklären.3Berliner Zeitung: Correctiv erhält Fördermittel trotz Gerichtsniederlage
Die Berliner Zeitung berichtet über bewilligte Fördermittel für Correctiv-Projekte und ordnet die Antwort des zuständigen Ministeriums ein.
Das Ministerium verweist demnach auf geltende Förderregeln, Prüfverfahren und Zweckbindung. Staatliche Mittel würden nicht für investigative Recherchen, sondern für konkrete Bildungsprojekte gewährt. Correctiv selbst betont ebenfalls, öffentliche Gelder nicht für redaktionelle Arbeit einzusetzen. Formal ist diese Unterscheidung wesentlich. Politisch löst sie das Problem jedoch nicht vollständig.
Formale Trennung reicht nicht immer für Vertrauen
Die zentrale Frage lautet nicht, ob Medienbildung grundsätzlich förderfähig ist. Sie lautet, ob ein politisch hochumstrittenes Recherchemedium öffentliche Fördermittel erhalten sollte, während eine eigene Recherche Gegenstand schwerer juristischer Auseinandersetzungen ist. Die Antwort hängt nicht allein an Haushaltsrecht und Projektverträgen. Sie hängt an öffentlichem Vertrauen.
Wenn ein Medium Regierungen, Parteien, Unternehmen und gesellschaftliche Machtstrukturen kontrollieren will, muss es besonders glaubwürdig Distanz zu staatlichen Stellen wahren. Das gilt umso mehr, wenn die eigene Arbeit unmittelbar in politische Mobilisierung, Demonstrationen und Verbotsdebatten hineinwirkt. Fördermittel für Bildungsprojekte mögen rechtlich sauber von Recherchebudgets getrennt sein. In der öffentlichen Wahrnehmung bleibt dennoch der Eindruck einer institutionellen Nähe.
Juristische Komplexität statt einfacher Schlagzeile
Der Fall Correctiv lässt sich nicht seriös auf eine einfache Formel reduzieren. Das Hamburger Landgericht bewertete eine umstrittene Passage als zulässige Meinungsäußerung. Das Berliner Landgericht II kam bei einzelnen Aussagen zu einer gegenteiligen Bewertung. Beide Linien zeigen: Die Grenze zwischen Tatsachenbehauptung, Wertung und journalistischer Schlussfolgerung ist im konkreten Fall umkämpft.4LTO: So begründet das LG Berlin II die Correctiv-Niederlage
Legal Tribune Online analysiert die Begründung der Berliner Entscheidung und erläutert die presserechtliche Abgrenzung zwischen Wertung und Tatsachenbehauptung.
Gerade deshalb wäre eine nüchterne Debatte nötig. Correctiv-Gegner sollten aus der Berliner Entscheidung keine endgültige Totalabrechnung mit der gesamten Recherche machen. Correctiv-Unterstützer sollten die Entscheidung aber auch nicht kleinreden. Wer Desinformation bekämpfen will, muss bei eigenen Zuspitzungen besonders präzise bleiben.
Non-Profit-Journalismus braucht klare Schutzmauern
Gemeinnütziger Journalismus ist nicht per se problematisch. Im Gegenteil: Er kann investigative Arbeit ermöglichen, die klassische Medienhäuser aus wirtschaftlichen Gründen kaum noch leisten. Doch das Modell braucht klare Schutzmauern. Förderstrukturen, Geldgeber, Projektzwecke und redaktionelle Unabhängigkeit müssen transparent erkennbar sein. Sonst entsteht ein Angriffspunkt, der gerade von jenen politischen Akteuren genutzt wird, über die solche Medien berichten.5PHINEO: Non-Profit-Journalismus in Deutschland
PHINEO behandelt Non-Profit-Journalismus als Förderfeld und beschreibt Anforderungen an Wirkung, Transparenz und gemeinnützige journalistische Strukturen.
Der Correctiv-Fall macht sichtbar, wie sensibel dieses Feld geworden ist. Staatliche Förderung für Medienkompetenz kann demokratisch sinnvoll sein. Aber sobald ein geförderter Akteur zugleich als politisch einflussreiches Recherchemedium auftritt, reicht der Hinweis auf getrennte Projekttöpfe nicht mehr aus. Dann braucht es maximale Offenlegung und eine besonders strenge Trennung zwischen Bildungsauftrag, Förderlogik und redaktioneller Publizistik.
Ein Prüfstein für Medien und Staat
Am Ende geht es nicht nur um Correctiv. Es geht um die Architektur eines Medienökosystems, in dem gemeinnützige Recherche, staatlich geförderte Demokratieprojekte, private Stiftungsmittel und politische Kampffelder immer enger ineinandergreifen. Diese Nähe muss nicht automatisch unzulässig sein. Aber sie muss kontrollierbar, transparent und erklärbar bleiben.
Correctiv hat das Recht, seine Recherche juristisch zu verteidigen. Kritiker haben das Recht, die Förderpraxis politisch zu hinterfragen. Der Staat wiederum muss erklären, warum Förderentscheidungen auch dann fortgeführt werden, wenn ein geförderter Akteur wegen einer politisch zentralen Veröffentlichung vor Gericht unterliegt. Genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob Medienförderung Vertrauen stärkt oder Misstrauen nährt.
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