Ich hab da mal die KI gefragt … | Symbolbild KI-generiert © 2026 EMH AG JS by OpenAI 5.5
Bild: Ich hab da mal die KI gefragt … | Symbolbild KI-generiert © 2026 EMH AG JS by OpenAI 5.5

Kurzfassung

„Ich hab da mal die KI gefragt …“ – dieser Satz ersetzt zunehmend das frühere „Ich google das mal“. KI prüft Mietverträge, Maklervereinbarungen und Anwaltsschreiben in Sekunden. Doch wer ausdrücklich nach sämtlichen Risiken fragt, bekommt sie oft auch: theoretische Probleme, Eventualitäten und Warnungen inklusive. Aus dem Kühlschrank im Mietvertrag wird so schnell ein gefühltes Grundsatzverfahren. Die eigentliche Zukunftskompetenz könnte deshalb lauten: KI nutzen – aber irgendwann selbst entscheiden.

 

 

Inhaltsverzeichnis

Es gibt Sätze, die sich erstaunlich schnell im Alltag etablieren.

Früher hieß es: „Ich google das mal.“

Heute heißt es:

„Ich hab da mal die KI gefragt …“

Wer diesen Satz in einem Gespräch hört, sollte sich vorsichtshalber hinsetzen. Denn was danach kommt, kann dauern.

Dabei ist die Sache zunächst großartig. Mietvertrag? KI fragen.1GESETZE-IM-INTERNET.DE
§ 535 BGB regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter aus einem Mietvertrag.
Vertriebsvereinbarung? KI fragen. Objektnachweis vom Makler? KI fragen. Schreiben vom Anwalt? Unbedingt KI fragen.

Und meistens kommt tatsächlich etwas Brauchbares zurück.

Das Problem beginnt ungefähr drei Minuten später.

 

 

Aus einer Mücke wird ein juristischer Elefant

Nehmen wir einen harmlosen Mietvertrag.

Früher las man ihn durch und fragte vielleicht:

„Ist die Küche eigentlich mitvermietet?“

Heute wird das Dokument hochgeladen:

„Prüfe diesen Vertrag kritisch und finde sämtliche Risiken.“

Das ist für eine KI ungefähr so, als würde man einem Trüffelschwein sagen: „Such!“

Also sucht sie.

Und natürlich findet sie etwas.

Klauseln „könnten problematisch sein“, Formulierungen „bedürfen näherer Prüfung“2GESETZE-IM-INTERNET.DE
§ 305c BGB behandelt überraschende Vertragsklauseln und bestimmt, wie Zweifel bei der Auslegung von AGB zu behandeln sind.
, möglicherweise drohen „unangemessene Benachteiligungen“3GESETZE-IM-INTERNET.DE
§ 307 BGB erklärt AGB-Klauseln für unwirksam, wenn sie Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
und vorsorglich sollte man natürlich einen Rechtsanwalt konsultieren.

Der Mieter wollte eigentlich nur wissen, ob der Kühlschrank dazugehört.

20 Minuten später hält er sich für den Kläger in einem bevorstehenden Grundsatzverfahren vor dem Bundesgerichtshof.

Besonders schön: Immobilien

In der Immobilienbranche hat das inzwischen einen gewissen Unterhaltungswert.

„Die KI sagt, ich soll den Objektnachweis nicht unterschreiben.“

Warum?

„Da steht etwas von Provision.“

Ja. Das kommt bei Maklern gelegentlich vor.

„Aber die KI sagt, daraus könnte eine Zahlungsverpflichtung entstehen.“4VERBRAUCHERZENTRALE.DE
Die Verbraucherzentrale erläutert Voraussetzungen, Fälligkeit und Besonderheiten von Maklerprovisionen bei Kauf und Vermittlung von Immobilien.

Auch das ist bei einer Provisionsvereinbarung keine sensationelle Enthüllung.

Man stelle sich dasselbe beim Bäcker vor:

„Meine KI hat mich darauf hingewiesen, dass durch die Bestellung von vier Brötchen möglicherweise eine Zahlungsverpflichtung entsteht.“

Recht hat sie.

Vier Brötchen später ist man trotzdem nicht insolvent.

 

 

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Wenn zwei KIs miteinander verhandeln

Noch schöner wird es bei Geschäftsverträgen.

Zwei Unternehmer sind sich eigentlich einig. Gebiet, Leistung, Provision, Laufzeit – Handschlag, fertig.

Dann schickt einer den Vertrag an seine KI.

Zurück kommen 16 Risiken, neun Verbesserungsvorschläge und fehlende Regelungen zu Haftung, Datenschutz, höherer Gewalt, Rechtsnachfolge und vermutlich noch zum Einschlag eines mittelgroßen Meteoriten.

Also wird ergänzt.

Die andere Seite erhält den neuen Vertrag – und fragt selbstverständlich ebenfalls ihre KI.

Nun verhandeln nicht mehr zwei Unternehmer miteinander.

Nun verhandeln zwei Sprachmodelle über ihre jeweiligen Menschen.

Am Freitag wollte man unterschreiben. Am Montag diskutiert man über einen theoretischen Haftungsfall, der wahrscheinlich erstmals im Jahr 2187 eintreten wird.

Das Geschäft selbst ist inzwischen fast Nebensache.

 

 

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„Meine KI sagt aber …“

Besonders interessant wird es in Rechtsfragen.

KI kann hier enorm hilfreich sein. Sie erklärt Begriffe, analysiert Verträge, strukturiert Argumente und macht Wissen zugänglich, für das man früher stundenlang recherchieren musste.5ANWALTSBLATT.ANWALTVEREIN.DE
Der Deutsche Anwaltverein beschreibt Chancen generativer KI, betont aber ausdrücklich die notwendige fachliche Überprüfung ihrer Ergebnisse.

Nur gibt es einen kleinen Unterschied zwischen:

„Das klingt überzeugend“

und

„Das ist in meinem konkreten Fall richtig.“6OPENAI.COM
OpenAI erläutert, warum Sprachmodelle plausibel klingende, aber falsche Aussagen erzeugen können und Halluzinationen weiterhin nicht vollständig verschwunden sind.

Eine KI kennt nicht automatisch die vollständige Akte, war beim Gespräch nicht dabei und weiß nur das, was man ihr erzählt.

Trotzdem dürfte der Satz

„Meine KI sagt aber …“

bei Anwälten inzwischen ungefähr dieselbe Begeisterung auslösen wie früher:

„Mein Schwager kennt jemanden, der hatte genau denselben Fall.“

Nur dass der Schwager jetzt Milliarden Texte gelesen hat und sich wesentlich gewählter ausdrückt.7BRAK.DE
Das KG Berlin mahnte 2025 die Prüfung KI-generierter Schriftsätze an, nachdem nicht existente Rechtsprechungszitate verwendet worden waren.

 

 

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Und wer entscheidet eigentlich noch?

Hier liegt vielleicht der ernstere Teil der Geschichte.

Wir nutzen KI zunehmend nicht nur, um uns zu informieren, sondern manchmal auch, um Verantwortung abzugeben.

Die KI soll prüfen.

Die KI soll bewerten.

Die KI soll empfehlen.

Und am besten soll sie am Ende auch noch entscheiden.

Dann kann man später immerhin sagen:

„Die KI hat das so empfohlen.“

Das ist bequem.

Nur bleibt eine Entscheidung auch dann die eigene, wenn vorher ein Algorithmus 37 Argumente dafür und 42 dagegen aufgelistet hat.

Vielleicht ist genau das die neue Kompetenz, die wir brauchen: nicht nur zu wissen, wie man KI fragt, sondern auch, wann man aufhört zu fragen und selbst entscheidet.

Denn nicht jede unklare Formulierung ist ein Rechtsstreit. Nicht jedes theoretische Risiko braucht eine Vertragsklausel. Und nicht jede Eventualität muss bis zum Weltuntergang geregelt werden.

KI sollte uns helfen, Komplexität zu beherrschen – nicht dabei, aus jeder Banalität erst einmal eine zu erschaffen.

Vielleicht sollten wir unsere KI deshalb künftig häufiger fragen:

„Ist das wirklich wichtig?“

Und wenn die Antwort wieder vier DIN-A4-Seiten lang ist, können wir immer noch schreiben:

„Fass dich kurz. Es geht nur um den Kühlschrank.“

Dieser Artikel wurde übrigens mit Unterstützung einer KI geschrieben.

Ich hatte sie eigentlich nur kurz gefragt, was sie davon hält.

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