AfD-Ausschlüsse in Niedersachsen: Ausschüsse entscheiden Wahlen | Symbolbild KI-generiert © 2026 EMH AG JS by OpenAI 5.5
Bild: AfD-Ausschlüsse in Niedersachsen: Ausschüsse entscheiden Wahlen | Symbolbild KI-generiert © 2026 EMH AG JS by OpenAI 5.5

Kurzfassung

Niedersachsen schließt vor der Kommunalwahl mehrere Bewerber von Direktwahlen zu Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratsämtern aus. Jüngster Fall ist AfD-Landesvize Stephan Bothe in Lüneburg. Grundlage ist eine Verfassungstreueprüfung für künftige kommunale Wahlbeamte. Der Konflikt reicht jedoch weiter: Behörden und parteipolitisch besetzte Wahlausschüsse entscheiden vorab, wen die Bürger wählen dürfen. Rechtlich ist das Verfahren verankert, demokratisch bleibt es hochriskant – besonders weil gerichtlicher Rechtsschutz meist erst nach der Wahl greift.

 

 

Inhaltsverzeichnis

Niedersachsen schließt vor der Kommunalwahl am 13. September mehrere Bewerber von Direktwahlen zu kommunalen Spitzenämtern aus. Jüngster Fall ist Stephan Bothe: Der Kreiswahlausschuss Lüneburg lehnte den AfD-Landesvize mit sechs zu einer Stimme als Landratskandidaten ab1landkreis-lueneburg.de
Der Landkreis dokumentiert die Abstimmung, die Rechtsgrundlage und die Beteiligung des Innenministeriums.
. Damit entscheidet zunächst kein Gericht, sondern ein kommunales Gremium darüber, ob politische Äußerungen die Kandidatur für ein Wahlamt verhindern.

Das Verfahren ist legal verankert. Politisch bleibt es dennoch hochriskant. Wer den Wahlzettel vorab durch eine Prognose über die innere Verfassungstreue eines Bewerbers bereinigt, schützt möglicherweise das Beamtenamt. Zugleich beschneidet er aber die Auswahlentscheidung der Bürger.

 

Bothe scheitert an einer Prognose

Landräte und Bürgermeister werden nach ihrer Wahl Beamte auf Zeit. Deshalb müssen sie die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten2gesetze-im-internet.de
Paragraf 7 des Beamtenstatusgesetzes bestimmt die Verfassungstreue als Voraussetzung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis.
. Seit einer Gesetzesänderung kann die Kommunalaufsicht bei konkreten Zweifeln auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in die Prüfung einbeziehen3mi.niedersachsen.de
Das Innenministerium erläutert die 2026 beschlossene Erweiterung des Prüfverfahrens für kommunale Hauptverwaltungsbeamte.
.

Im Fall Bothe lag dem Ausschuss eine fachliche Stellungnahme des Innenministeriums vor. Nach dem Bericht des Rundblicks stützten sich die Zweifel auf seine AfD-Mitgliedschaft, herausgehobene Parteifunktionen und mehrere Äußerungen in sozialen Medien. Welche Aussagen entscheidend waren, wurde in der öffentlichen Sitzung jedoch nicht näher erläutert4rundblick-niedersachsen.de
Der Sitzungsbericht beschreibt die angeführten Gründe, die Ausschussbesetzung und die nicht öffentlich konkretisierten Äußerungen Bothes.
.

Genau hier beginnt das demokratische Problem. Ein Ausschluss von einer Direktwahl darf nicht auf politischer Unbeliebtheit, bloßer Parteizugehörigkeit oder nicht strafbaren Zuspitzungen beruhen. Er verlangt eine belastbare Einzelfallbewertung, die erkennen lässt, weshalb konkrete Aussagen oder Handlungen gegen Menschenwürde, Rechtsstaat oder Demokratie gerichtet sein sollen5landtag-niedersachsen.de
Die Gesetzesbegründung beschreibt die grundrechtsrelevante Prognoseentscheidung und die erforderliche Würdigung des individuellen Verhaltens.
.

 

↑ Zurück zur Übersicht

AfD-Bewerber ausgeschlossen und zugelassen

Bothe ist kein Einzelfall. Nach dem aktuellen Stand wurden außerdem Martin Sichert in Friesland, Thorsten Moriße in Wilhelmshaven und Justin Vogel in Herzberg am Harz nicht zugelassen. Der parteilose Eugen Nazarenus scheiterte in Weener wegen zugeschriebener Nähe zur Reichsbürgerszene.

Andere AfD-Bewerber bestanden die Prüfungen. Reinhild Goes wurde nach einer ersten Ablehnung schließlich zugelassen. Auch Jessica Schülke, Robert Preuß, Dirk Hüge, Jens Kestner, Adrian Maxhuni und weitere Kandidaten dürfen antreten6ndr.de
Der aktuelle Überblick nennt die ausgeschlossenen sowie die nach einer Prüfung zugelassenen Bewerber in Niedersachsen.
.

Diese unterschiedlichen Ergebnisse sprechen gegen ein vollständig automatisiertes AfD-Verbot. Sie zeigen aber zugleich, wie stark politische Teilhabe nun von lokalen Prognosen, vertraulichen Unterlagen und unterschiedlich zusammengesetzten Wahlausschüssen abhängt. Das ist keine klassische Zensur. Es ist jedoch eine bürokratische Vorentscheidung über den politischen Wettbewerb.

 

↑ Zurück zur Übersicht

Rechtsschutz erst nach der Wahl ist zu spät

Die juristische Streitfrage ist offen. Staatsrechtler Hans Michael Heinig hält den Ausschluss nicht verfassungstreuer Bewerber wegen des späteren Beamtenstatus für geboten. Volker Boehme-Neßler sieht die niedersächsische Vorprüfung dagegen als verfassungswidrigen Fremdkörper im Wahlrecht und will die Verfassungstreue erst vor der Ernennung des Wahlsiegers prüfen7welt.de
Zwei Staatsrechtler bewerten die Vorprüfung und den grundsätzlich erst nach der Wahl möglichen Rechtsschutz gegensätzlich.
.

Besonders problematisch ist der verspätete Rechtsschutz. Nach der geltenden Konstruktion können Betroffene die Entscheidung grundsätzlich erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren angreifen. Bis Gerichte entscheiden, ist der Wahlkampf beendet und die Wahl möglicherweise bereits politisch vollzogen.

Die Behauptung, nur eine strafrechtliche Verurteilung dürfe das passive Wahlrecht begrenzen, ist rechtlich zu pauschal. Für kommunale Wahlbeamte gelten zusätzliche beamtenrechtliche Voraussetzungen. Aber ebenso falsch wäre es, aus behördlichen Zweifeln eine Art politische Schuldvermutung zu machen.

Eine wehrhafte Demokratie darf Verfassungsgegner von Staatsämtern fernhalten. Sie muss dafür jedoch transparente Tatsachen, strenge Maßstäbe und schnellen gerichtlichen Rechtsschutz liefern. Sonst entsteht aus Demokratieschutz eine Bürokratur, in der Ausschüsse und Behörden vorsortieren, wen die Bürger überhaupt noch wählen dürfen.

 

↑ Zurück zur Übersicht

 

 

Pressekontakt:
Europe Media House AG
Redaktion Politik
Bahnhofstrasse 19
9100 CH-Herisau
E-Mail: info(at)emhmail.ch
Internet: www.europe-media-house.com